@LAG_Netzpolitik_BW "Das Gericht argumentiert, dass die Veröffentlichung und Verbreitung des Instagram-Posts "unter spezifischer Inanspruchnahme der Amtsautorität und staatlicher Ressourcen" erfolgte und damit die Möglichkeit einer Rechtsverletzung besteht."
https://www.tagesschau.de/inland/reiche-linke-instagram-100.html