Erfolg vor Gericht: Das Landgericht Flensburg muss uns einen Beschluss aus einem Strafverfahren gegen die „Letzte Generation“ zusenden. Doch wenn es diesen Beschluss veröffentlicht, könnte es sich strafbar machen.
Grund dafür ist § 353d StGB: Der verbietet seit Kaiserzeiten die Veröffentlichung von Dokumenten aus laufenden Strafverfahren. Ein großes Problem für die Pressefreiheit & Gerichte selbst. Deshalb haben wir & @Freiheitsrechte Verfassungsbeschwerde eingereicht.
https://fragdenstaat.de/artikel/klagen/2026/10/eilantrag-vor-gericht-letzte-generation-veroeffentlichung/?pk_campaign=mastodon