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  • Aug 26, 2026, 8:22 PM

    Wozu brauchen wir überhaupt ein Computerstrafrecht?

    Sabotage, Sachbeschädigung, Erpressung, Betrug usw. sind doch sowieso schon verboten und es sollte bei der Bestrafung keine Rolle spielen, ob ein Computer verwendet wurde oder nicht.

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Replies

  • Aug 26, 2026, 8:28 PM

    Statt sich Verrenkungen zu machen, "ethical hacking" irgendwie zu definieren und zu legalisieren, wäre meine naive Forderung zur Reform des Computerstrafrechts die Abschaffung.

    Alles andere wird die Hausdurchsuchungen und Existenzzerstörungen nicht nachhaltig beseitigen.

    Falls dadurch tatsächlich irgendwo problematische Strafbarkeitslücken entstehen, kann man immer noch mal ran und einzelne Tatbestände explizit kriminalisieren.

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  • Aug 26, 2026, 8:26 PM

    @fluepke wäre ich ein Computerstrafrechtsfan würde ich sagen, daß Hausfriedensbruch die bessere Analogie sei und ich ja auch ein Haus nicht einfach betreten dürfe, weil die Tür offen steht.

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  • Aug 26, 2026, 8:27 PM

    @fluepke aber
    Hausfriedensbruch kann man natürlich nicht benutzen weil halt nur eine Analogie. Was Du nanntest waren ja gar keine Analogien, da habe ich gepatzt.

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  • Aug 26, 2026, 8:29 PM

    @fluepke aber genau das wäre der Punkt. Ein Analogon zu Hausfriedensbruch zu brauchen.

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  • Aug 26, 2026, 8:30 PM

    @hllizi naja, wenn ich ein der Öffentlichkeit geöffnetes Geschäft betrete, ist das im allgemeinen ja kein Hausfriedensbruch.

    Ungefähr so sehe ich das, wenn jemand sich entscheidet, einen Service dem Internet zugänglich zu machen und ich mich entscheide, den zu verwenden.

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  • Aug 26, 2026, 9:20 PM

    @fluepke Ich hab die These das "ethisch" als Wort immer nur dann vorrangestellt wird, wenn man Machtstrukturen schützen möchte, ohne das das Gesamsystem infrage gestellt wird.

    Beispeiel dafür sind: ethische Nichtmonogamie, ethischer Kapitalismus, ethischer Fleischkonsum... und hier reiht sich jetzt auch ethisches hacken mitein.

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  • Kennyweizenspreu@chaos.social
    Aug 27, 2026, 5:49 AM

    @fluepke Im Strafrecht gibt es das sog. Analogieverbot. Es muss eindeutig klar sein, welche Handlungen unter Strafe stehen. Deshalb gibt es die spezifischen Tatbestände.

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