Um den Staatsvertrag zu kündigen, bräuchte die AfD im Landtag Regierungsverantwortung in einer Koalition. Ob sie das haben wird, hängt vermutlich am BSW. Alle anderen Parteien haben eine Koalition mit der AfD in Sachsen-Anhalt klar ausgeschlossen. Das BSW will sich allerdings mit der AfD austauschen, die Chancen auf eine Koalition halten beide Parteien für gering. [Q9]
Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird unabhängig ermittelt und von den Ländern normalerweise in einem Staatsvertrag festgelegt. 2021 konnten sich die Länder aber nicht einigen, sodass die aktuell geltenden 18,36€ durch eine Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgericht festgelegt wurden. Auch bei einer Kündigung würde der Rundfunkbeitrag für die Menschen in Sachsen-Anhalt daher weiterhin gelten. [Q2,3]
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