@Frau_Mensch Der Artikel auf TAG24 enthält ein interessantes Detail des Urteils: Kennzeichenmissbrauch
"Auch, dass das Tarnkennzeichen nicht für private Fahrten benutzt werden durfte, sah Theile als erwiesen an."
Heißt das, das Conrad Clemens privat mit einem Tarnkennzeichen (https://de.wikipedia.org/wiki/Tarnkennzeichen) zu schnell unterwegs war?
Hatte er an einem Privatfahrzeug ein Tarnkennzeichen? Das wäre eine absolute Ausnahme, etwa bei erheblicher Gefährdung eines Bürgers bei KBA-Abfragen. Keine Ironie, das ist mal richtig spannend! Das Urteil hätte ich gerne schriftlich
Verwendet werden Tarnkennzeichen i. d. R. an nicht-uniformierten Einsatzfahrzeugen von Polizei (Zivilstreifen, Kripo) und Zoll, Verfassungsschutz, BND, MAD, Feldjägern, sowie an Dienstfahrzeugen von Mitgliedern der Bundesregierung.