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  • Jul 10, 2026, 9:07 AM

    @Frau_Mensch Der Artikel auf TAG24 enthält ein interessantes Detail des Urteils: Kennzeichenmissbrauch

    "Auch, dass das Tarnkennzeichen nicht für private Fahrten benutzt werden durfte, sah Theile als erwiesen an."

    Heißt das, das Conrad Clemens privat mit einem Tarnkennzeichen (de.wikipedia.org/wiki/Tarnkenn) zu schnell unterwegs war?

    Hatte er an einem Privatfahrzeug ein Tarnkennzeichen? Das wäre eine absolute Ausnahme, etwa bei erheblicher Gefährdung eines Bürgers bei KBA-Abfragen. Keine Ironie, das ist mal richtig spannend! Das Urteil hätte ich gerne schriftlich

    Verwendet werden Tarnkennzeichen i. d. R. an nicht-uniformierten Einsatzfahrzeugen von Polizei (Zivilstreifen, Kripo) und Zoll, Verfassungsschutz, BND, MAD, Feldjägern, sowie an Dienstfahrzeugen von Mitgliedern der Bundesregierung.

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