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  • Jul 9, 2026, 1:02 PM

    @NebulaTide

    Es wurde ja nicht nur so lange abgestimmt, bis autoritäre Überwachungsfetischist:innen und Datenaggregatoren befriedigt waren: Man hat Regeln manipuliert, um die Abstimmung überhaupt durchführen zu können.

    Im Normalfall hätte diese Abstimmung afaik nicht stattfinden können: Für die Ausnahme-Tatbestände (iirc "Notstand") gab es (außer für esoterischen Spinner ..) keine Grundlage.

    Ist vieleicht interessant, ob man die Abstimmung deshalb für nichtig erklären kann..

    @khaleesicodes

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Replies

  • Jul 9, 2026, 2:11 PM

    @NebulaTide

    Eine LLM-Befragung ergab in Bezug auf die illegale Behauptung einer tatsächlich nicht existierenden "unvorhergesehenen Entwicklung im Sinne des Artikels 170 Absatz 1", dass man dagegen klagen könne.

    Eine Klage gegen die Abstimmung dauert offenbar mehrere Monate.

    Weil dabei möglicherweise irreversibel Fakten geschaffen werden (illegale Datensammlung), könnte nach Art. 279 AEUV eine Art einstweilige Anordnung beantragt werden.

    Macht das jemand? Herr Sonneborn u.U?

    @khaleesicodes

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