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  • Jul 9, 2026, 2:11 PM

    @NebulaTide

    Eine LLM-Befragung ergab in Bezug auf die illegale Behauptung einer tatsächlich nicht existierenden "unvorhergesehenen Entwicklung im Sinne des Artikels 170 Absatz 1", dass man dagegen klagen könne.

    Eine Klage gegen die Abstimmung dauert offenbar mehrere Monate.

    Weil dabei möglicherweise irreversibel Fakten geschaffen werden (illegale Datensammlung), könnte nach Art. 279 AEUV eine Art einstweilige Anordnung beantragt werden.

    Macht das jemand? Herr Sonneborn u.U?

    @khaleesicodes

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