@freiheitsfonds Ich bin nach wie vor der Meinung, dass jedes einzelne Urteil, das bei Schwarzfahren zu Gefängnis führt, so absurd falsch ist, dass der Richter deshalb wegen Rechtsbeugung in den Knast muss. Das Prinzip der Verhältnismäßig ist jedem Richter bekannt, und verfassungsrechtliche Erwägungen müssen von Amts wegen durchgeführt werden. Eine unverhältnismäßige Strafe darf daher generell nicht verhängt werden.
Und natürlich auch nicht durchgesetzt. Die Beamten, die da anrufen, sind Beamte. Auch denen sind diese Prinzipien bekannt. Sie müssen dagegen remonsieren. Und dürfen gern auch einfach zu zweit weggucken.