𝗩𝗶𝗲𝗿 𝗝𝗮𝗵𝗿𝗲 𝗹𝗮𝗻𝗴 𝘄𝗮𝗿 𝗱𝗲𝗿 𝗭𝘄𝗲𝗶𝗳𝗲𝗹 𝗱𝗮𝘀 𝗩𝗲𝗿𝗴𝗲𝗵𝗲𝗻.
Wer fragte, wurde sortiert. Wer ablehnte, verlor Job, Konto, Bewegungsfreiheit. Die Staatsanwälte hatten Zeit – für Ärzte, die ein Attest schrieben. Für die, die sich der Spritze entzogen.
Jetzt schreibt eine Strafrechtsprofessorin in einem bürgerlichen Magazin den Satz, den man bis vor Kurzem nur „Querdenkern“ zugetraut hätte: Die Kampagne könnte strafrechtliche Konsequenzen haben. Aufklärungspflicht. Körperverletzung im Amt.
👉 https://www.cicero.de/kultur/corona-aufarbeitung-impfschaden-und-strafrechtliche-verantwortung
Das ist die Pointe, an der sich alles dreht: Die Frage, die als irrational galt, war juristisch die präziseste von allen. Wurde aufgeklärt? War das Ja der Geimpften ein informiertes Ja – oder ein Ja unter Druck, im Gewand der Freiwilligkeit?
Ein Eingriff in den Körper ohne wirksame Einwilligung hat einen Namen. 𝗗𝗲𝗻 𝘃𝗲𝗿𝗴𝗶𝗯𝘁 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗱𝗲𝗿 𝗔𝗸𝘁𝗶𝘃𝗶𝘀𝘁. 𝗗𝗲𝗻 𝘃𝗲𝗿𝗴𝗶𝗯𝘁 𝗱𝗮𝘀 𝗦𝘁𝗿𝗮𝗳𝗴𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇𝗯𝘂𝗰𝗵.
Und jetzt beobachtet man, wie die Verantwortung wandert. Nicht nach oben, wo entschieden wurde. Nach unten, zum letzten Glied der Kette: zum Arzt, der die Nadel hielt. Die Apparate schützen sich selbst – das ist keine Verschwörung, das ist ihre Funktionsweise.
Man muss nichts behaupten. Es genügt, die alte Frage stehen zu lassen, diesmal von einem Lehrstuhl für Strafrecht: Wer hat eigentlich wen über was nicht aufgeklärt?
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