🚨 Ein Sieg mit Sprengkraft: Die Datenschutzbehörde hat einer Beschwerde von uns stattgegeben und den automatisierten Gesichtserkennungs-Einsatz der Polizei für rechtswidrig erklärt.
Das betrifft nicht nur einen Einzelfall, sondern jeden Einsatz der Software seit 2020. So eine invasive Technologie darf nur stark begrenzt und mit echten Schutzstandards eingesetzt werden.