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Replies

  • Oct 17, 2026, 11:10 AM

    Ein großes Problem der aktuellen Konstruktion des Parteiverbots im Grundgesetz besteht darin, daß die antrags­berechtigten Institutionen alle mit Akteuren besetzt sind, die partei- und macht­politischen Interessen und Abwägungen unterliegen. Ein Parteiverbot sollte nichts mit Machtpolitik zu tun haben, sondern die Demokratie¹ an sich schützen.

    Daher sollte zumindest der Bundespräsident² zusätzlich antragsberechtigt sein. Und wir können überlegen und diskutieren, wer darüber hinaus.³

    In allen Fällen geht es nur um den Prüf-Antrag, nicht um das Verbot an sich.

    __
    ¹in der Variante des GG
    ²der ja auch Gesetze vor Unterzeichnung auf Verfassungs­probleme prüft
    ³z.B. Gerichte im Rahmen von Verfahren bzgl Volksverhetzung etc? Ich bin mir uneinig, ob das sinnvoll wäre.

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  • Oct 17, 2026, 2:38 PM

    Eine andere Möglichkeit wäre natürlich eine Verfassungs­beschwerde gegen das BVerfGG, in dem geregelt ist, wer ein Verbots­verfahren beantragen kann¹. Im GG selbst steht ja, daß Parteien verfassungs­widrig sein können, das BVerfG entscheidet, ob sie es sind, und daß ein Bundesgesetz „näheres“ entscheidet. Da steht nicht, daß dieses Bundesgesetz einfach verhindern kann, daß so eine Prüfung stattfindet, in dem es die Entscheidung, ob eine Prüfung stattfindet, einfach an andere Institutionen abgibt.

    Ob die Institutionen sich verfassungs­widrig verhalten, oder das Gesetz verfassungs­widrig ist, ist mir dabei egal.

    Aber Juristys werden das natürlich ganz anders sehn…

    __
    ¹Danke an @StmpAch für die Erinnerung

    #pol #depol

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  • Oct 17, 2026, 11:28 AM

    @Lapizistik

    Das ließe sich über das #BVerfGG mit einfacher Mehrheit so regeln.
    Wenn aber der Bundespräsident eine derartige Kompetenz bekommt, müsste er auch so ausgestattet werden, dass er entsprechende Materialsammlungen erstellen kann.
    Man könnte dem #BVerfG aber auch zugestehen, bei Anhaltspunkten von Amts wegen unabhängig tätig zu werden.

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  • Oct 17, 2026, 2:08 PM

    @StmpAch

    Jep. Hatte ich beim Schreiben des Posts wohl komplett verdrängt. Dabei hatte ich das für meine letzten Posts Anfang 2025 extra nachgelesen.

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  • Oct 17, 2026, 2:57 PM

    @alchemist
    Ich kann die Grundidee zwar verstehen, wir könnten auch bei jeder Wahl einfach zusätzlich einen Prüf-Wahlzettel ausgeben, und alles oberhalb von 25 % (oder welche Schwelle auch immer) wird geprüft.

    Letztlich muß das ja nur sicherstellen, daß man durch zu viele Prüfungen kein Denial of Service gegen das BVerfG fahren kann, und man muß schauen, wer dann als Ankläger auftritt, also die Belege bringt.

    #pol #depol

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  • Oct 17, 2026, 3:14 PM

    @Lapizistik
    Ja das stimmt. Der Volksentscheid würde natürlich als Auftrag für den Bundestag eingehen. Was aber anders zu heute ist, ist das nicht die Parteien den Prozess einleiten (was ja nicht klappt) sondern das Volk. Der Bundestag wäre gezwungen zu handeln und es gäbe keinen Vorwurf an einzelne von wegen “Konkurenten ausschalten” oder “Machtkalkühl”. 🤔

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