Ich bin da nicht so sicher, konnte aber den Artikel auch nur teilweise lesen, da meine Geräte etwas vernagelt sind.
Der Artikel stellt die Situation nur auf das Einkommen ab, und nur dieses zeigt keine Verzerrungen bei den Schichtzuhörigkeiten.
Die Lebenshaltungskosten sind unberücksichtigt, da diese stark schwanken und individuell sind. Wenn du Mieten raus rechnest, musst du noch weitere Ausgaben berücksichtigen. Der eine zahlt monatlich Miete, der andere hat gebaut und zahlt Hypotheken und Unterhaltungskosten, denn ein paar Jahre nach Fertigstellung kommen Reparaturen. Und müsstest du dann nicht auch Heizkosten beachten, die zur Zeit sehr unterschiedlich sind? Und während der eine in zwei Zimmer lebt, muss der andere 10 Zimmer unterhalten. Beim Auto gäbe es auch große Unterschiede. Daher dürfen solche Kosten nicht berücksichtigt werden, sonst steht ein Obdachloser womöglich besser da, als jemand mit Zweizimmerwohnung. Ganz extrem: ein Schlossbesitzer hat 100.000 € Einkommen, aber der Unterhalt ist höher, dadurch würde er zur niedrigsten Schicht gehören. Ein Vergleich, zu welcher Schicht jemand theoretisch gehört, wäre somit unmöglich.
Mir persönlich ist es aber egal, wohin man jemanden rechnet. Solange ich mit meinem Einkommen auskomme, fühle ich mich wohl. Was übrig bleibt, geht am Ende in Reparaturen und Renovierung wieder drauf. Wenn es dann noch Überreste gibt, freuen sich die Erben und besonders der Staat, da in meinem Fall mein versteuertes Einkommen nochmals versteuert wird, wenn Erben weiteren Ranges kaum Freibeträge haben.