Part 1/x
▶ Das Schlagwort der Räte (Plattformräte) ist weiter aktuell. Ich hatte schon vor etwas über einem Jahr vom 38C3 über den Ansatz eines Rätesystems berichtet.
▶ Gemeingut (Commons) ist nur bei gleichzeitem Vorhandensein von Ausschlussmechanismen (Exklusion) stabil. In diesem Fall wurde es in Bezug auf freie (Verwaltungs?)-Daten thematisiert, die präzise für Großkonzerne nicht frei sein sollen. Auch die Plattformräte (s.o.) können Instanzen der Exklusion sein.
▶ Die DSGVO individualisiert in hohem Maße die Befassung mit dem Datenschutz, jedoch sind die Risiken kollektiv. Auch als Mittel, um diesen Risiken zu begegnen, war von den Plattformräten die Rede.