Part 2/x
▶ Kartellrecht ist ein mächtiges Instrument, welches sinnvoll eingesetzt werden kann. Da Regulierungsprozesse als langsamer als die Marktakteure gelten, ist eine Ex-Ante-Regulierung angebracht.
▶ Wenn vom (freien) „Markt“ die Rede ist, muss man immer die Frage stellen, ob der Markt existiert und wie frei er ist/je sein kann. Insofern wurde infrage gestellt, dass der freie Markt als ideales Zielbild des Kartellrechts immer erstrebenswert ist.
▶ Der Begriff der „Digitalen Selbstverwaltung“ wurde als Ersatz für den Begriff der Digitalen Souveränität angeregt, da letztere eine starke Konnotation als Fokus auf Nationalstaaten/Statenbünde hat. (Ich würde jedoch sagen, ein Wort mit ähnlichem Klang in vielen Sprachen wäre anschlussfähiger?)