Nach § 45 des neuen NPOG-Entwurfs sollen Datenbanken zusammengeführt und strukturiert durchsucht werden können. Alle Personen mit Kontakt zur Polizei – auch als Zeug:in oder Anzeigensteller:in – könnten betroffen sein. ‚Selbstlernende Systeme‘ sollen per Verordnung und entgegen jeder Erfahrung fehler- und diskriminierungsfrei bleiben. Auch wenn die aktuelle Regierung Software des Unternehmens Palantir ablehnt, wird hier die Gesetzesgrundlage für deren grundrechtsbedrohende Funktionalität geschaffen. Welche Regierung freut sich vielleicht künftig über dieses Instrument? Reicht nicht ein Blick in die USA, um die Gefahren eines solchen Instruments in den
falschen Händen zu erkennen?
(Bildquelle: Sirenen-Icon von Fourup Corporate auf Noun Project (CC BY 3.0) )
