Ein Schuss in den Ofen... 🤭 🤭 🤭 Die Besprechung des #Palantir-Urteils aus Fachperspektive ist endlich da:
"Zusammenfassung: Nach zwei kritischen Berichten im Magazin «Republik» über sie verlangte die Softwarefirma Palantir zwei umfangreiche Gegendarstellungen. Nach deren Ablehnung durch die «Republik» reichte Palantir beim Zürcher Handelsgericht Gegendarstellungsklage ein, drang damit aber nur in einem von 23 Punkten durch. Der Autor stimmt dem Entscheid des Handelsgerichts überwiegend zu. Er hätte sogar auch die gutgeheissene Passage abgewiesen, weil es seines Erachtens dafür an der erforderlichen Betroffenheit sowie an der Knappheit gefehlt hat. Er stört sich auch an der Aufteilung der Kosten- und Entschädigungsfolgen, und ganz allgemein zieht er das Fazit, dass das Verfahren den Klägerinnen nichts gebracht habe, also ein Schuss in den Ofen gewesen sei."