@kranfahrer @a32
Kommt ja auf das Alter der Pumpe an.
Und nein, die Gewährleistung erlischt deshalb nicht. Garantie aller Wahrscheinlichkeit nach schon.
Innerhalb der ersten sechs Monate gilt Beweislastumkehr, da muss dir der Verkäufer nachweisen, dass deine Veränderung für den Schaden ursächlich ist. Und das ist nicht möglich, außer es sind halt verschmorte Klemmen.
Nach den sechs Monaten hast du eh Pech gehabt, da du ab dem Zeitpunkt beweisen musst, dass der für einen Schaden ursächliche Mangel von Beginn an bestanden hat - und das ist in der Regel auch nicht möglich, weshalb man sich dann lieber auf eine freiwillige Herstellergarantie beruft. Die allerdings häufig weg ist, wenn der Stecker ab ist (dazu gibts Garantiebedingungen und dann kommts auch noch drauf an ob man EFK ist oder nicht)