Moritz KargMoKaKi@norden.social
May 8, 2026, 5:52 PMPasst eigentlich immer, heute aber ganz besonders:
"Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig."
Art. 21 Abs. 2 #Grundgesetz #niewiederistjetzt