"Es ist eine Lehre aus dem Nationalsozialismus, dass sich Beamte nicht darauf berufen können, lediglich Befehle zu befolgen. Nach dem Bundesbeamtengesetz tragen sie für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung. Gegenüber rechtswidrigen Weisungen wie in diesem Fall müssen Beamte remonstrieren und sich der Weisung damit widersetzen."
https://fragdenstaat.de/artikel/klagen/2025/06/strafanzeige/