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  • Oct 9, 2026, 11:54 AM

    @Lancker Wenn ich überlege, welche Themen ich schon hatte, wo ich nicht mal unterhalb ALG1 war ... Vollsanktion, weil der zugesagte Job erst in 4 Monaten geschaffen wurde (Vermittlung in Zeitarbeit stattdessen); Angehörigenunterhalt (damals noch ohne Freigrenze von Guthaben) im gut bezahlten Vertriebsjob sollte ich auf Sozialhilfeempfängerniveau runter, sonst Pfändung ... Kontenbewegungen kritisiert, weil ich kurz vor der Arbeitslosigkeit Geld für Fachliteratur ausgab (muss man sich, wenn man weiß, dass man sparen muss noch ein Buch für 70 Euro kaufen, gabs das nicht gebraucht?)

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