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  • Sep 7, 2026, 7:00 PM

    Der Ex-Häuslebauer, der mir nach meiner Rechtsauffassung die Voranzahlung und Schadenersatz schuldet, hat mich auf Rückgabe der Bürgschaft verklagt. Also habe ich ihm natürlich in der Widerklage diese Rückzahlung und den Schadenersatz geltend gemacht.

    Das Gericht meint, für die Streitwerterhöhung sei eine Vorauszahlung fällig. Ich nehme mal an, dass die von § 12 Absatz 2 Nr. 1 GKG noch nichts gehört haben.

    juriq.de/juracademy/zpo/die-wi

    Mein Anwalt übrigens anscheinend auch nicht. Wozu ist nochmal die Anwaltspflicht?

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Replies

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  • Sep 7, 2026, 11:35 PM

    @Isurandil Und ich dachte, dazu hätten wir § 97a UrhG. Aber das ist wohl für die ganz schlechten.

    Die KI ist in Sachen Juristerei übrigens ziemlich fit. Wenn immer wieder gesagt wird, man solle das Recht haben, nicht von einer KI, sondern stattdessen eine von einem Menschen getroffene Entscheidung zu bekommen: da würde ich bei den brauchbaren Modellen eigentlich immer die KI bevorzugen. Die ist nicht nur erheblich billiger (für Juristerei brauchst du keine agentische KI, da ist die Anzahl der Tokens niedrig), sondern kennt sich in dem Wust der Gesetze bestens aus.

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