Der Ex-Häuslebauer, der mir nach meiner Rechtsauffassung die Voranzahlung und Schadenersatz schuldet, hat mich auf Rückgabe der Bürgschaft verklagt. Also habe ich ihm natürlich in der Widerklage diese Rückzahlung und den Schadenersatz geltend gemacht.
Das Gericht meint, für die Streitwerterhöhung sei eine Vorauszahlung fällig. Ich nehme mal an, dass die von § 12 Absatz 2 Nr. 1 GKG noch nichts gehört haben.
https://www.juriq.de/juracademy/zpo/die-widerklage-im-zivilprozess
Mein Anwalt übrigens anscheinend auch nicht. Wozu ist nochmal die Anwaltspflicht?