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  • Aug 18, 2026, 2:38 PM

    @ulrichkelber Das IFG ist ja sehr weitreichend. Anfragen können ohne Angabe von Gründen aus aller Welt gestellt werden und die Arbeit innerhalb von Behörden, zwischen Behörden oder zwischen Behörden und Dritten betreffen. Zum Beispiel bei Antrags- und Bewertungsverfahren für Arzneimittel, Pestizide etc. Dabei können Unmengen an Daten, Studien, E-Mails etc. betroffen sein. Die zu sichten zu prüfen, Namen, Adressen von Dritten, Firmengeheimnisse etc. zu schwärzen, kann extrem aufwendig sein.

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