@Chaotica Nicht nur für Cookies sondern für jegliche Informationen, die auf der Endeinrichtung des Endnutzers abgelegt oder von dieser ausgelesen werden, also auch LocalStorage und jegliche andere Technologien einschließlich Fingerprinting.
Allerdings sind nicht für jegliche Cookies (und anderes) Einwilligungen erforderlich. Nicht erforderlich ist eine Einwilligung beispielsweise, wenn das Setzen oder Auslesen des Cookies erforderlich ist, um einen vom Nutzer gewünschten Dienst zu erbringen.
BEISPIEL:
Wenn eine Website eine änderbar Schriftgröße oder eine änderbare Hintergrundfarbe anbietet, darf ab dem Zeitpunkt ab dem der Nutzer den Default umgestellt hat, ohne gesonderte Einwilligung ein Cookie "fontsize=big" oder "background=dark" gespeichert werden. Aber kein individueller Identifyer (also z.B. keine Tracking-ID unter dem Deckmantel „Nutzer will das doch“)
Siehe https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/faq-zu-cookies-und-tracking-2/ insbesondere Kapitel A 1.3 und B.
@lfdi