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  • Jun 16, 2026, 10:09 AM

    Friedrich #Merz hat endlich mal Recht. Seine Kommunikation zum Thema #Rente war unpassend aber die #Demographie in #Deutschland und das derzeitige Rentensystem passen tatsächlich schon lange nicht mehr zusammen.

    Daher ist es besonders wichtig, dass #Arbeitgeber und #Arbeitnehmer über zusätzliche #Altersvorsorge sprechen.

    In unserem #Juni|tipp findet Ihr ein paar Hinweise zu den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen in der Anspar- und Auszahlungsphase der betrieblichen Altersvorsorge.

    So kann Euch Euer Arbeitgeber bzw. könnt Ihr Euren Arbeitnehmern in Zeiten, in denen #CDU, #SPD & Co. keine Lösungen anbieten, selbst eine bessere Absicherung im #Alter gewährleisten.
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    Ihr habt Fragen zu unserem Beitrag oder einen Vorschlag, zu welchem Thema wir gegebenenfalls als nächstes einen Beitrag erstellen könnten? Dann gebt gern Bescheid. Wir freuen uns auf Eure Rückmeldung.

    #bfw

    Junitipp: Chancen der betrieblichen Altersvorsorge
Der Arbeitgeber kann seinem Arbeitnehmer Leistungen für die Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zusagen. Dies ist auf verschiedenen Wegen möglich:

Zum einen kann er eine betriebliche Altersvorsorge per Direktzusage oder über eine Unterstützungskasse zusagen. Bei diesen Varianten sind die Zahlungen in der Ansparphase steuerfrei, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen sozialabgabenfrei. In der Auszahlungsphase sind die Einnahmen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu versteuern. 

Zum anderen ist die Unterstützung durch eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds möglich. Hierbei sind die Zahlungen in der Ansparphase unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialabgabenfrei. Dies führt jedoch dazu, dass die Einnahmen in der Auszahlungsphase vollständig steuerpflichtig sind, soweit sie mit steuerfreien Zahlungen in der Ansparphase im Zusammenhang stehen. 

Bei allen Varianten kann es in der Auszahlungsphase zu einer Sozialversicherungspflicht kommen.

Ungewöhnlich aber in vertrauensvollen Konstellationen durchaus erfolgversprechend können auch gemeinsame Anlagegesellschaften sein, mit welchen direkt in Immobilien, Aktien oder auch PV-Anlagen investiert wird.

Disclaimer
Beigefügte Hinweise & Informationen können keine steuerliche oder rechtliche Beratung oder Empfehlung im Einzelfall ersetzen und stellen auch keine solche dar.

Rechtsstand: 14.06.2026
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