Eine andere Möglichkeit wäre natürlich eine Verfassungsbeschwerde gegen das BVerfGG, in dem geregelt ist, wer ein Verbotsverfahren beantragen kann¹. Im GG selbst steht ja, daß Parteien verfassungswidrig sein können, das BVerfG entscheidet, ob sie es sind, und daß ein Bundesgesetz „näheres“ entscheidet. Da steht nicht, daß dieses Bundesgesetz einfach verhindern kann, daß so eine Prüfung stattfindet, in dem es die Entscheidung, ob eine Prüfung stattfindet, einfach an andere Institutionen abgibt.
Ob die Institutionen sich verfassungswidrig verhalten, oder das Gesetz verfassungswidrig ist, ist mir dabei egal.
Aber Juristys werden das natürlich ganz anders sehn…
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¹Danke an @StmpAch für die Erinnerung