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  • Jun 15, 2026, 4:47 PM

    @Sanktionsfrei
    „Wie, wir kriegen heute kein Schnitzel!“
    „Tut mir leid, unser 69 jähriger Küchenchef hat keine Kollegen, weil die 68 Küchenhilfe & der 70 jährige Kellner krankheitsbedingt ausfallen.“
    „Warum stellen Sie denn keine jüngeren Kollegen ein?“
    „Muhaha! 😂🤣
    Nachwuchs in der Gastronomie!!
    Mit Wochenendendiensten, Schichtdienst, 14 Stunden-Tagen, wenn mal wieder Jemand ausfällt, Beschwerden der Gäste, weil das Schnitzel mehr als €12,00 kostet!
    Muhaha“🤣😂

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Replies

  • Jun 15, 2026, 5:01 PM

    @Hoffi @Sanktionsfrei

    § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer

    Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

    Bundes Arbeitszeitgesetz

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