Das gestrige Geschehen in #Sachsen-Anhalt zeigt jedoch die Grenzen dieses Idealtypus auf: Wahlentscheidungen sind nicht mehr kalkulierbar, Ergebnisse spülen Personen in Funktionen, die dem herrschenden Mehrheitskonsens einer politischen Richtung nicht entsprechen, und sorgen damit für erhebliche Verwerfungen. Solche Entscheidungen zeigen damit in meinen Augen erhebliche „Ideologiedefizite“ auf, also die Nicht-Beachtung oder gar das Nicht-Verstehen programmatischer Grundsätze einer Partei. An dieser Stelle kommt die von mir sonst durchaus geschätzte Konkordanzdemokratie an ihre Grenzen, ja, sie kann sogar zerstörerisch wirken.
Ich bin mir noch nicht sicher, wie ich diesen Befund für mich einordnen kann - er zeigt mir jedoch wie in einem Brennglas das Spannungsfeld zwischen auf Parteiausrichtung beruhendem Verhältniswahlrecht und der eher mit der Persönlichkeitswahl korrelierenden freien Mandatsausübung auch derjenigen Abgeordneten, die über eine Parteiliste ihr Mandat übertragen bekommen haben.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann man zunächst nur an die Aufstellungsversammlungen der Parteien für Wahlen appellieren, noch sorgfältiger als bisher zu überprüfen, ob die zur Wahl vorzuschlagenden Kandidaten mit der philosophisch-ethischen Ausrichtung und den Grundsätzen der jeweiligen Partei übereinstimmen und gewillt sind, diese dann auch zum Maßstab ihrer individuellen Abstimmungsentscheidungen zu machen. Das Minimum aber, das man erwarten muss, ist die offene Kommunikation abweichender Meinungen vor der jeweiligen Abstimmung in der geschlossenen Runde der Fraktion, um die Kolleginnen und Kollegen nicht „ins offene Messer laufen zu lassen“ und anschließend zu Sprachlosigkeit gegenüber der Öffentlichkeit zu verdammen.