25 Jahre "Homo-Ehe".
Am 1. August 2001 konnten die ersten gleichgeschlechtlichen Paare in Deutschland eine eingetragene Lebenspartnerschaft registrieren lassen.
Das "Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften" bestand vorwiegend aus Diskriminierungen.
Diese wurden von der Öffentlichkeit weitgehend aktiv ignoriert oder aktiv begrüßt. Das bald geläufige Wort "Homo-Ehe" drückte passenderweise genau diesen Widerspruch zwischen imaginierter Gleichbehandlung und fortbestehender Ungleichbehandlung und -Bewertung aus.
Die Diskriminierungen, die das Gesetz fortschrieb, wurden in den Folgejahren nicht etwa durch politische Entscheidungen beseitigt, sondern mussten Schritt für Schritt vor Gerichten abgeräumt werden, weil sie schlichtweg verfassungswidrig waren.
Dieser gefeierte Sieg der Bewegung war alles andere als ein bedingungsloses Ja der Regierung zur vollen Gleichberechtigung, wie der zynische Gesetzestitel vorlog.
Eher war das ein widerwillig geöffneter Türspalt, durch den sich die Bürgerrechtsaktivistys dann in jahrelangen Gerichtsverhandlungen hindurchquetschen mussten - wie die queeren Architekt*innen dieser Strategie allerdings auch geplant hatten.
Vollständige Gleichstellung im Familienrecht gibt es bis heute nicht.
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Dieser Radiobeitrag vom 1. August 2001 gibt etwas von der damaligen Stimmung wieder, die insgesamt zwischen Problemleugnung, gesellschaftlicher Selbstbeweihräucherung, Normalitätsfetischisierung, Verwunderung über die eigene Toleranz und weiter bestehender Homofeindlichkeit mäanderte.
Hörbeitrag, knapp 5 Minuten, kein Transkript.
https://www.swr.de/swrkultur/wissen/archivradio/die-ersten-homo-ehen-werden-2001-geschlossen-100.html
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