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  • Jul 4, 2026, 8:46 AM
    retooted Njörðr

    @hart Grundgesetz Artikel 20 Ansatz 4: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
    Da BürgerInnen & zivilgesellschaftliche Organisationen keine andere Möglichkeit der Abhilfe haben - Verbotsverfahren nur auf Antrag von Bundestag / Bundesrat möglich - ist die Blockade m.E.Teil des Widerstandsrechts.

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