#SPD #CDU #CSU gegen das #Grundgesetz. Mal wieder ...
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 15:
Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der #Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.
https://verfassungsblog.de/ein-bundesweites-vergesellschaftungsverbot/
![Märkische Oderzeitung - Frankfurter Stadtbote vom 01.07.2026, Seite 9 / BRANDENBURG
Prozess um brutale Angriffe
Justiz Drei junge Männer müssen sich wegen Gewalt-Exzessen in der Uckermark vor Gericht
verantworten.
Neuruppin. Am Landgericht Neuruppin beginnt an diesem Mittwoch der Prozess gegen drei junge Männer, die im Landkreis
Uckermark schwere Körperverletzungen verübt haben sollen. Sogar der Vorwurf einer versuchten Tötung steht im Raum. Die
Beschreibungen der Taten und der mutmaßlichen Täter deuten auf eine rechtsextreme Ideologie hin. Die Anklageschrift
umfasst sieben Anklagepunkte. Allerdings wird darin keine Verbindung zwischen einer möglichen rechtsextremen Ideologie
und den Taten hergestellt.
Die in der Anklageschrift dargestellten Szenen lassen eine Gruppe erkennen, die exzessive Gewalt nicht nur ausübt, sondern
auch verherrlicht. Die Angeklagten sind drei junge Männer im Alter von 23 Jahren, 17 Jahren und 16 Jahren. Das versuchte
Tötungsdelikt soll sich im Oktober 2025 in Templin zugetragen haben.
Opfer schwer verletzt
In der Anklageschrift ist der Tathergang detailliert beschrieben. Die mutmaßlichen Täter sollen ihrem Opfer damals mehrfach
mit Fäusten ins Gesicht geschlagen haben. Als der Mann schließlich zu Boden ging, haben die Täter weiter auf ihn
eingeprügelt und mit den Füßen auf ihn eingetreten.[...] tbc
Die jungen Männer raubten ihn obendrein aus und zerstörten sein Telefon. Das Opfer, das Kopfblutungen, eine Gehirnerschütterung und diverse weitere Verletzungen im Kopfbereich erlitt, musste mehrere Tage im Krankenhaus behandelt werden. Ein weiteres Delikt im März 2025 in Angermünde gewährt tiefe Einblicke in das Verhältnis der Gruppe zu körperlicher Gewalt. Während die jungen Männer auf ihr Opfer einschlugen und -traten, wurde die Tat mit dessen Handy aufgenommen. Die Aufnahmen verbreiteten die mutmaßlichen Täter in einer WhatsApp-Gruppe sowie in den sozialen Medien. Die Gruppe trug den Namen „DJU“, eine Abkürzung für „Deutsche Jugend Uckermark“. Der Name erinnert an die Neonazi-Jugendgruppe „Deutsche Jugend Voran“. Verdächtige in U-Haft In der Anklageschrift sind mehrere Gewaltdelikte aufgelistet. Es gibt weitere Indizien dafür, dass eine rechtsextreme Ideologie zugrunde liegt. Gegen einen der Angeklagten wurde in der Vergangenheit bereits wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eine Verwarnung ausgesprochen. Einige der Taten finden sich auch in der „Chronik rechter Gewalt“, die jedes Jahr vom Verein Opferperspektive herausgegeben wird. Sie soll das Ausmaß rechter Gewalt in Brandenburg dokumentieren. Die Verdächtigen befinden sich seit dem Jahreswechsel in Untersuchungshaft.bec](https://media.mstdn.social/media_attachments/files/116/854/372/145/141/019/small/4c08c4c444163ea6.png)