Kein öffentliches Interesse
Da ist gerade eine ePetition gestartet worden mit dem Ziel bei Gefährdung im Straßenverkehr das öffentliche Interesse zu bejahen.
Bitte zeichnet mit, damit das Quorum auch erreicht wird!
Mit der Petition wird gefordert, das Strafgesetzbuch und die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) bei Straftaten von Autofahrenden gegen Radfahrende und zu Fuß Gehende so zu ändern, dass Autogewalt regelmäßig verfolgt wird, indem die Staatsanwaltschaften das "öffentliche Interesse" an der Strafverfolgung bejahen, anstatt wie bisher auf den Privatklageweg zu verweisen.
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