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  • Oct 10, 2026, 12:40 AM
    retooted Michael Brandtner

    Ein Einstellen der Liefertätigkeit muss drei Monate vorher angekündigt werden (bei der Bundesnetzagentur und bei Kunden, § 5 EnWG). Das ist nicht erfolgt.

    Was ihr jetzt tun solltet:

    Schreibt an Grüün, dass ihr der Einstellung der Stromlieferung widersprecht, dass eine Kündigung aus den genannten Gründen unrechtmäßig wäre und dass ihr die weitere Vertragserfüllung bis zum Ende der Vertragslaufzeit erwartet. Droht an, eventuelle Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

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